Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge. Mietberechtigt sind Personen ab 18 Jahren. Der Mieter legitimiert sich durch einen gültigen Personalausweis.

§1 Mietpreis, Bestätigung und Zahlungsbedingungen
Der Mietvertrag kommt zustande durch eine Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch Überlassung des Mietgegenstandes. Änderungen und Abänderungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Bestätigung des Vermieters. Die Angebote des Vermieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
• Die Mietpreise verstehen sich unverpackt ab dem vereinbarten Standort.
• Eine Bestellung gilt als angenommen, wenn sie vom Vermieter bestätigt ist.
• Der gesamte Mietpreis ist bei Bereitstellung zu zahlen.
• Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Vermieters zur Folge. Bei Zahlungsverzug des Mieters, ist der Vermieter berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen auszusetzen oder von nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten.

§2 Sorgfaltspflicht
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln und zu lagern. Die Mietsache ist nicht versichert. Der Mieter ist verpflichtet, alle üblichen Versicherungen für die Mietgegenstände zu seinen Lasten abzuschließen, wobei die Versicherungsleistung den Wiederbeschaffungswert abzudecken hat.
Die Vermietung oder die Überlassung der Mietgegenstände an Dritte ist dem Mieter nicht gestattet – Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Die Geräte bleiben zu jeder Zeit unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
Für sämtliche Schäden, die während der Mietdauer an den Geräten entstehen und über die normale Abnutzung hinausgehen, ungeachtet, ob ihn dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z. B. Vandalismus, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, unbefugtes Hantieren, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäßer elektronischer Stromversorgung, falsche Bedienung und Manipulation am Gerät, haftet der Mieter. Zur Schadensregulierung wird von der Reparaturrechnung ausgegangen. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der
Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den Vermieter zu benachrichtigen.

§3 Zustand der Ware / Geräte
Alle Geräte werden dem Mieter in einwandfreien, funktionstüchtigen Zustand ausgehändigt. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter etwaige Mängel der Mietgeräte sowie das Auftreten von Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige, ist ein Anspruch auf Minderung ausgeschlossen. Der Mieter haftet dem Vermieter ferner für Schäden, die darauf zuzuführen sind, dass der Mieter es schuldhaft unterlässt, etwaige Mängel bzw. Leistungsstörungen anzuzeigen. Wenn dem Vermieter die Beschaffung eines bestimmten Gerätes nicht möglich ist, kann er ein gleichwertiges Gerät bereitstellen. Mängel sind schriftlich zu vermerken. Später vorgebrachte Einwendungen werden nicht anerkannt. Der Veranstalter/Mieter bestätigt den ordnungsgemäßen Zustand der Ware durch seine Unterschrift und stimmt den Mietbedingungen zu.

§4 Ausfall eines Gerätes
Fällt ein Gerät infolge eines Defekts aus und ist dieser Defekt vom Mieter bzw. dritten Personen nicht verschuldet, so wird die Miete dieses Gerätes ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung bis zur Wiederinbetriebnahme nicht berechnet. Sollte ein Pauschalpreis für mehrere Geräte vereinbart worden sein, hat der Ausfall eines Gerätes keine Auswirkung auf die Gesamtsumme. Wir bemühen uns, das betreffende Gerät nach unserer Wahl entweder umgehend zu reparieren, oder ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen. Es steht uns auch frei das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt zu beenden. Es werden keine Kosten für einen möglichen Veranstaltungsabbruch o.ä. in Folgen eines defekten Gerätes übernommen.

§5 Mietdauer / Rückgabe
Die Mietdauer wird mit Übergabe der Geräte begonnen. Dies wird auf einem Lieferschein quittiert. Die festgelegten Zeiten sind unbedingt einzuhalten.
Sofern vereinbarte Zeiten nicht eingehalten werden, wird eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50 EUR erhoben. Kommt der Mieter mit der Rückgabe der Mietsache in Verzug, so hat er für jede angefangene Stunde der Verspätung zusätzlich 5% des vereinbarten Mietbetrages zu zahlen, höchstens jedoch den Neuwert der Mietsache. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte im ordnungsgemäßen, sauberen, geordneten Zustand zurückzugeben. Verschmutzungen, Klebebänder etc. sind vom Mieter zu entfernen; anderenfalls trägt er die Kosten der Reparatur und Reinigung bzw. leistet Schadenersatz in Höhe des Stundenlohnes. Sollte der Mieter entgegen dem Mietvertrag Laden, Transport, Auf-, Abbau oder Bedienung der Geräte nicht durchführen, trägt er hierfür alle anfallenden Kosten. Er leistet Schadenersatz für den Ausfall oder die verspätete Rückgabe der Mietsachen und trägt die damit verbundenen Folgekosten.

§6 Lieferung
Die Mietpreise verstehen sich zzgl. den Fahrt- bzw. Transportkosten, soweit nicht anders vereinbart.
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur bis Bordsteinkante, max. 3 Treppenstufen. Sofern die Geräte von Vermieter geliefert, aufgebaut, abgebaut und / oder abgeholt werden, ist für eine ungehinderte LKW-Zufahrt, freien Zugang zum Aufbauort, Aufbaulicht und eine Person mit Schlüsselgewalt zu allen notwendigen Anlagen und Räumen zu sorgen. Der Mieter beschafft ggf. Sonder-, Durchfahrtsgenehmigungen und stellt sie der Firma Fabian Bödige rechtzeitig zu. Es sind Helfer in der angegebenen Anzahl zu stellen. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Die Rechnung wird dem Aufwand entsprechend erhöht. Hierunter fallen zusätzliche Anfahrtskosten für die Helfer und eine Stundenpauschale von 40 EUR / Helfer an. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Veranstaltungsort zur Verfügung.

§7 Wetterrisiko
Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei Ausfallzeiten infolge ungünstiger Witterung kann kein Nachlass gewährt werden. Lediglich die eingesparten Lohnkosten bei Veranstaltungsabbruch werden dem Mieter gutgeschrieben. Bei Verträgen mit An- & Abtransport hat der Mieter für eine zugängliche Zufahrt sowie Stellfläche zu sorgen. Die letzte Entscheidung trifft der Vermieter. Der Vermieter kann die Anlage abschalten und gegebenenfalls abbauen, wenn in Folge von Witterungseinflüssen eine Gefahr für die Anlage oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Menschen besteht. Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, daraus Schadensersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Vermieter herzuleiten.

§8 Stornierung 
Ein Vertragsrücktritt des Mieters hat in Textform an die Firma Fabian Bödige zu erfolgen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder verweigert er die Annahme der Leistung des Vermieters, kann der Vermieter Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung als Stornierungskosten fordern. Diese belaufen sich auf den vereinbarten Gesamtpreis. Bis 21 Tage vor Mietbeginn: 25% des Auftragsvolumen. Bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragsvolumen. Bis 5 Tage vor Mietbeginn: 80% des Auftragsvolumen. Bei Nichtabholung der Gegenstände nach Fälligkeit schuldet der Mieter Schadensersatz in Höhe von 95% des Auftragvolumens. Kosten für Fremdleistungen sind zusätzlich zu erstatten. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehend aufgeführten Beträge.

§9 Mietgegenstand
Es sind nur Geräte Mietgegenstand. Für sämtliche urheberrechtliche Genehmigungen (z.B. GEMA), Frequenzzuteilungen (BNetzA) sowie sonstige inhaltliche erforderliche Bewilligungen, hat der Mieter selbst Sorge zu tragen. Es wird davon ausgegangen, dass diese Genehmigungen vor Beginn der Veranstaltung vom Mieter eingeholt worden sind. Aus dem Zuwiderhandeln können keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Alle eventuellen Ansprüche müssen gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden.

§10 Schäden
Für die Haftung des Vermieters für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch den Mietgebrauch entstehen können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Personen- und Sachschäden, die unmittelbar, während oder im Anschluss an einer Veranstaltung entstehen. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Firma Fabian Bödige haftet grundsätzlich nicht für Flurschäden jeglicher Art, welche durch An- & Abtransport, Auf- & Abbauten oder Durchführung der Veranstaltung entstehen.

§11 Gerichtsstand
Gerichtsstand das für den Sitz der Firma Fabian Bödige zuständige Amtsgericht/Landgericht.

§12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen nicht gültig sein, oder der gültigen Rechtsprechung widersprechen, so bleibt die Wirksamkeit des restlichen Vertrages unberührt. An Stelle der ungültigen Regelung tritt die von den Vertragspartnern als gewollt angenommene Regelung.